Im Humanforschungsgesetz (HFG) werden folgende Definitionen verwendet, die so auch von der Interregionalen Blutspende SRK (IRB) übernommen wurden:
- Verschlüsseltes (kodiertes) biologisches Material und verschlüsselte gesundheitsbezogene Personendaten: biologisches Material und Daten, die mit einer bestimmten Person über einen Schlüssel verknüpft sind
- anonymisiertes biologisches Material und anonymisierte gesundheitsbezogene Daten: biologisches Material und gesundheitsbezogene Daten, die nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden können
Die IRB liefert nur anonymisierte Blutprodukte für Forschungszwecke. Sobald die bestellten Blutprodukte die IRB verlassen, können somit keine Rückschlüsse mehr auf den Spender, die Spenderdaten und dazugehörige Laborergebnisse gemacht werden können. Resultate von positiv getesteten Spendern können somit keinem anonymisierten Blutprodukt zugeordnet werden und der Besteller kann entsprechend auch nicht über positive Resultate informiert werden.
Dies ist besonders dann relevant, wenn Sie ganz frische Blutprodukte bei uns beziehen, bei denen aus Zeitgründen noch keine Laborresultate vorliegen. Frische ungetestete Blutprodukte sind zum Beispiel Buffy Coats (Artikel 92020) oder Vollblutröhrchen (92000-92009).
Sollten Sie diese Blutprodukte bei uns bestellen, müssen diese immer als potentiell infektiös betrachtet werden. Bei der Weiterverarbeitung der Blutprodukte sind die geltenden Richtlinien für das Arbeiten mit humanem Material zwingend einzuhalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Ina Krebber wenden.